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  • SOREDI Touch Systems GmbH - Werner-von-Siemens-Str. 13, 82140 Olching, Germany

Company Information

Company registration number
HRB181519 MÜNCHEN
Company Status
CLOSED
Country
Germany
Registered Address
Werner-von-Siemens-Str. 13
82140 Olching
Werner-von-Siemens-Str. 13, 82140 Olching DE

Company Details

Type of Business
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Incorporated
2009-09-24
Dissolved on
-

Ownership

Share Capital
25.000,00 EUR

Jurisdiction Particularities

Court
DE/München
Previous Names
SOREDI Touch Systems GmbH
VAT Number
DE267363781
Website
www.soredi-touch-systems.com
email address
info@soredi-touch-systems.com
Phone
+49 8142422380
Fax
+49 81424223869

SOREDI Touch Systems GmbH Company Description

SOREDI Touch Systems GmbH is a Gesellschaft mit beschränkter Haftung registered in Germany with the Company reg no HRB181519 MÜNCHEN. Its current trading status is "closed". It was registered 2009-09-24. It can be contacted at Werner-Von-Siemens-Str. 13 by phone on +49 8142422380 by email at info@soredi-touch-systems.com by fax on +49 81424223869 on the web at www.soredi-touch-systems.com.
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  • 2019-11-16 Striking off
    • HRB *: SOREDI Touch Systems GmbH, Olching, Landkreis Fürstenfeldbruck, Werner-von-Siemens-Str. *, * Olching.
    • 2019-10-17 Modification
      • HRB *: SOREDI Touch Systems GmbH, Olching, Landkreis Fürstenfeldbruck, Werner-von-Siemens-Str. *, * Olching. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom *.*.* sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom *.*.* mit der Datalogic S.r.l. mit dem Sitz in Calderara di Reno/Italien (Camera di Commercio Industria Artigianato e Agricultura di Bologna Nr. *) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
    • 2019-07-13 Modification
      • HRB *: SOREDI Touch Systems GmbH, Olching, Landkreis Fürstenfeldbruck, Werner-von-Siemens-Str. *, * Olching. Die Gesellschaft hat am *.*.* den Verschmelzungsplan über ihre Verschmelzung mit der Datalogic S.r.l. mit dem Sitz in Lippo di Calderara di Reno, Kreis Bologna/ Italien (Registro delle imprese, *) eingereicht. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: a) Rechte der Gläubiger der SOREDI Touch System GmbH: Da es sich um einen Fall der Hinausverschmelzung handelt, richten sich die Ansprüche der Gläubiger der deutschen Übertragenden Gesellschaft nicht nach §§ *a Abs. * i.V.m. * UmwG, sondern nach § *j UmwG. Den Gläubigern der Übertragenden Gesellschaft ist gemäß § *j UmwG Sicherheit zu leisten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Gläubiger binnen zwei (*) Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet ist. Wird die zweimonatige Anmeldefrist versäumt, entfällt der Anspruch auf Sicherheitsleistung. Ein Recht auf Sicherheitsleistung besteht nur hinsichtlich solcher Ansprüche, die entstanden, aber noch nicht fällig sind. Die Ansprüche dürfen auch nicht innerhalb der Zweimonatsfrist fällig werden. Die Ansprüche dürfen gemäß § *j Abs. * UmwG bis zu * Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfes entstanden sein. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. Erfasst sind nämlich keine dinglichen Ansprüche, denn insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch auf Lieferung muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstige Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch gegen die SOREDI Touch Systems GmbH als Übertragende Gesellschaft ist unmittelbar gegenüber dieser und unter ihrer Geschäftsanschrift Werner-von-Siemens-Str. *, * Olching geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grund liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschung möglich ist. b) Recht der Gläubiger der Datalogic S.r.l.: Nach § * des italienischen Zivilgesetzbuchs (Codice Civile) besteht für Gläubiger der Übernehmenden Gesellschaft Gläubigerschutz in folgendem Umfang: Die Gläubiger haben das Recht innerhalb von * Kalendertagen nach der Eintragung des Gesellschafterbeschlusses über die Zustimmung zur Verschmelzung im Handelsregister der Camera die Commercio di Bologna, Italien, schriftlich Sicherheitsleistung zu verlangen. Während dieser * Kalendertage darf die Verschmelzung nicht durchgeführt werden, es sei denn, sämtliche Gläubiger haben vor der Eintragung der Verschmelzung ihre Zustimmung erteilt oder wurden befriedigt oder ausreichend Sicherheit hinterlegt. Das gilt auch nach Ablauf dieser * Kalendertage, wenn innerhalb der * Kalendertage eine Sicherheitsleistung verlangt wurde, wobei das Gericht den Anspruch auf Sicherheitsleistung prüfen unde für grundlos erklären kann, in welchem Fall die Verschmelzung ohne eine Sicherheitsleistung durchgeführt werden darf. c) Recht der Minderheitsgesellschafter beider an der Verschmelzung beteiligter Rechtsträger: Alleinige Gesellschafterin beider an der Verschmelzung beteiligte Rechsträger ist die Datalogic S.p.A., mit Sitz in Lippo di Calderara di Reno, Kreis Bologna, Italien und eingetragen im Handelsregister der Camera di Bologna unter der Nr. *. Die an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger haben daher keine Minderheitsgesellschafter. Damit erübrigen sich Hinweise auf die Rechte von Minderheitsgesellschaftern bei beiden an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern. d) Weitere Auskünfte: Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger beider an der Verschmelzung beteiligter Rechtsträger können kostenlos eingeholt werden bei: SOREDI Touch Systems GmbH, Werner-von-Siemens-Str. *, * Olching, Deutschland.
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    Official Filings

    Company filings direct from the official registry.

    • 2018-08-03 - Protokoll - Beschluss - Niederschrift vom 03.08.2018

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    • 2018-08-om 03 - => Anmeldung vom 03.08.2018

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    • 2018-08-03 - Anmeldung vom 03.08.2018

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    • 2016-03-24 - Protokoll - Beschluss - Niederschrift vom 24.03.2016

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    • 2016-03-24 - Anmeldung vom 24.03.2016

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    • 2017-07-10 - Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 10.07.2017

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    • 2014-05-15 - Protokoll - Beschluss - Niederschrift vom 15.05.2014

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    • 2014-05-15 - Anmeldung vom 15.05.2014

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    • 2014-06-02 - Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 02.06.2014

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    • 2014-05-15 - Gesellschaftsvertrag - Satzung - Statut vom 15.05.2014

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    • 2009-09-21 - Protokoll - Beschluss - Niederschrift vom 21.09.2009

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    • 2009-09-21 - Anmeldung vom 21.09.2009

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    • 2009-09-21 - Gesellschaftsvertrag - Satzung - Statut vom 21.09.2009

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