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  • PANTARAI Mitter & Rudigier OG - Kleinboden 64, 6263, Fügen, AUT, Austria

Company Information

Company registration number
223630v
Company Status
LIVE
Country
Austria
Registered Address
Kleinboden 64
6263
Fügen
AUT
Kleinboden 64, 6263, Fügen, AUT AT

Management

Company secretaries
Vazlav Fryba (PROKURIST/IN)

Company Details

Type of Business
Offene Gesellschaft
Incorporated
2002-06-17
Age Of Company
2002-06-17 21 years
Activity
Zusammenbau von Kletterwänden, Handel

Ownership

Shareholders
Thomas Mitter (UNBESCHRÄNKT HAFTENDE/R GESELLSCHAFTER/IN) An-der-Lan-Straße 28 d 6020 Innsbruck AUT
Franz Rudigier (UNBESCHRÄNKT HAFTENDE/R GESELLSCHAFTER/IN) Kleinboden 64 6263 Fügen AUT

Jurisdiction Particularities

Court
Landesgericht Innsbruck
Previous Names
PANTARAI Kerschdorfer, Mitter & Rudigier OHG
Identnumber
5555418

PANTARAI Mitter & Rudigier OG Company Description

PANTARAI Mitter & Rudigier OG is a Offene Gesellschaft registered in Austria with the Company reg no FN 223630 v. Its current trading status is "live". It was registered 2002-06-17. It was previously called PANTARAI Kerschdorfer, Mitter & Rudigier OHG. The declared activity is Zusammenbau von Kletterwänden, Handel. and 1 secretary.It can be contacted at Kleinboden 64 .
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Get PANTARAI Mitter & Rudigier OG Register ReportAnnual AccountsArticles of AssociationCredit Report by KSV1870Credit Check by KSV1870

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2002-06-17 21 years
  • 0-2
  • 3-5
  • 6-20
  • 21-50
  • 51+
  • years

Announcements from the Firmenbuch

  • 2006-06-20 Modification
    •   LG Innsbruck, * S */*x           LG Innsbruck (*), Aktenzeichen * S */*x   Bekannt gemacht am *. Juni * Firmenbuchnummer: FN *v Schuldner: PANTARAI Kerschdorfer, Mitter & Rudigier OHG Kleinboden * * Fügen FN *v Masseverwalter: Dr. Stephan Kasseroler Rechtsanwalt Lieberstrasse * * Innsbruck Tel.: */*, Fax: */* E-Mail: office@kasseroler.at Beteiligter: Dr. Stefan Geiler Gemeinschuldnervertreter Maria-Theresien-Strasse *-* * Innsbruck Tel.: */* Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Dabei handelt es sich um ein Hauptverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung. Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Verhandlungssaal *, Neubau, *. Stock beim Landesgericht Innsbruck, Maximilianstrasse *, * Innsbruck *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung   Beschluss vom *. Juni *   Bekannt gemacht am *. August * Unternehmen: Das Unternehmen bleibt geschlossen. Gemäß § * a Abs. * KO.   Beschluss vom *. August *   Bekannt gemacht am *. Oktober * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Verhandlungssaal *, Neubau, *. Stock beim Landesgericht Innsbruck, Maximilianstrasse *, * Innsbruck Schlussrechnungstagsatzung Nachträgliche Prüfungstagsatzung Zwangsausgleichstagsatzung Wesentlicher Inhalt des Zwangsausgleichsvorschlags: *.) Die Ansprüche der Aussonderungsberechtigten und der Absonderungsgläubiger werden durch den Ausgleich nicht berührt. *.) Die Massegläubiger werden voll befriedigt. Ihre Forderungen sind, soweit sie festgestellt sind, zu bezahlen, anderenfalls sicherzustellen. *.) Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt * % ihrer Forderungen zahlbar in * gleichen Teilquoten zu je * %, die erste Teilquote innerhalb von * Monaten, die weitere Teilquote von * % binnen * Monaten ab Annahme des Ausgleichsvorschlages. *.) Die gesetzliche Nachfrist beträgt * Tage. Bei Zahlung der Ausgleichsquote in Raten ist ein Verzug erst dann anzunehmen, wenn eine seit mindestens * Wochen fällige Verbindlichkeit trotz Einräumung einer mindestens *tägigen Nachfrist nicht bezahlt wurde. *.) Die Rechte der Konkursgläubiger gegen Bürgen oder Mitschuldner der Gemeinschuldnerin sowie gegen Rückgriffsverpflichtete werden durch den Zwangsausgleich nicht beschränkt. Die Rechtswirkungen des Zwangsausgleiches kommen den Gesellschaftern der Gemeinschulderin gegenüber den Gläubigern im Sinne des § * Abs. * KO zu Gute. *.) Beträge, die auf bestrittene Forderungen entfallen, sind in demselben Ausmaß und unter den gleichen Bedingungen, die für die Bezahlung unbestrittener Forderungen festgesetzt sind, sicherzustellen, wenn die Frist zur Anbringung der Klage noch offen ist oder wenn die Klage bis zur Zwangsausgleichstagsatzung eingebracht worden ist. Der sichergestellte Betrag wird frei, wenn der Gläubiger nicht innerhalb der vom Konkursgericht bestimmten Frist wegen der bestrittenen Forderung die Klage eingebracht oder das bereits anhängige Verfahren wieder aufgenommen hat. Bei Bezahlung der letzten Teilquote einer Wechselforderung ist das Akzept auszufolgen, es sei denn, es trägt die Unterschrift einer dritten, wechselrechtlich mithaftenden Person. In diesem Fall hat der Gläubiger die Unterschrift des Schuldners zu streichen und das Erlöschen seiner Haftung auf dem Wechsel zu vermerken.   Beschluss vom *. September *   Bekannt gemacht am *. November * Text: Der Zwangsausgleich wurde mit dem folgenden Inhalt mit den erforderlichen Mehrheiten am *.*.* vor dem Landesgericht Innsbruck angenommen: Die Konkursgläubiger erhalten * % ihrer Forderungen zahlbar innerhalb von * Monaten ab Annahme, die Auszahlung erfolgt durch den Masseverwalter, das Finanzierungserfordernis binnen * Tagen ist auf das Massekonto einzuzahlen, Abgabe der Rückstellungserklärung ON *, ON *, wobei der Gemeinschuldnervertreter diese Rückstellungserklärung legt.   Beschluss vom *. November *   Bekannt gemacht am *. November * Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Gemäß § * KO.   Beschluss vom *. November *      
    • 2006-06-20 Modification
      •   LG Innsbruck, * S */*x           LG Innsbruck (*), Aktenzeichen * S */*x   Bekannt gemacht am *. Juni * Firmenbuchnummer: FN *v Schuldner: PANTARAI Kerschdorfer, Mitter & Rudigier OHG Kleinboden * * Fügen FN *v Masseverwalter: Dr. Stephan Kasseroler Rechtsanwalt Lieberstrasse * * Innsbruck Tel.: */*, Fax: */* E-Mail: office@kasseroler.at Beteiligter: Dr. Stefan Geiler Gemeinschuldnervertreter Maria-Theresien-Strasse *-* * Innsbruck Tel.: */* Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Dabei handelt es sich um ein Hauptverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung. Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Verhandlungssaal *, Neubau, *. Stock beim Landesgericht Innsbruck, Maximilianstrasse *, * Innsbruck *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung   Beschluss vom *. Juni *   Bekannt gemacht am *. August * Unternehmen: Das Unternehmen bleibt geschlossen. Gemäß § * a Abs. * KO.   Beschluss vom *. August *   Bekannt gemacht am *. Oktober * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Verhandlungssaal *, Neubau, *. Stock beim Landesgericht Innsbruck, Maximilianstrasse *, * Innsbruck Schlussrechnungstagsatzung Nachträgliche Prüfungstagsatzung Zwangsausgleichstagsatzung Wesentlicher Inhalt des Zwangsausgleichsvorschlags: *.) Die Ansprüche der Aussonderungsberechtigten und der Absonderungsgläubiger werden durch den Ausgleich nicht berührt. *.) Die Massegläubiger werden voll befriedigt. Ihre Forderungen sind, soweit sie festgestellt sind, zu bezahlen, anderenfalls sicherzustellen. *.) Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt * % ihrer Forderungen zahlbar in * gleichen Teilquoten zu je * %, die erste Teilquote innerhalb von * Monaten, die weitere Teilquote von * % binnen * Monaten ab Annahme des Ausgleichsvorschlages. *.) Die gesetzliche Nachfrist beträgt * Tage. Bei Zahlung der Ausgleichsquote in Raten ist ein Verzug erst dann anzunehmen, wenn eine seit mindestens * Wochen fällige Verbindlichkeit trotz Einräumung einer mindestens *tägigen Nachfrist nicht bezahlt wurde. *.) Die Rechte der Konkursgläubiger gegen Bürgen oder Mitschuldner der Gemeinschuldnerin sowie gegen Rückgriffsverpflichtete werden durch den Zwangsausgleich nicht beschränkt. Die Rechtswirkungen des Zwangsausgleiches kommen den Gesellschaftern der Gemeinschulderin gegenüber den Gläubigern im Sinne des § * Abs. * KO zu Gute. *.) Beträge, die auf bestrittene Forderungen entfallen, sind in demselben Ausmaß und unter den gleichen Bedingungen, die für die Bezahlung unbestrittener Forderungen festgesetzt sind, sicherzustellen, wenn die Frist zur Anbringung der Klage noch offen ist oder wenn die Klage bis zur Zwangsausgleichstagsatzung eingebracht worden ist. Der sichergestellte Betrag wird frei, wenn der Gläubiger nicht innerhalb der vom Konkursgericht bestimmten Frist wegen der bestrittenen Forderung die Klage eingebracht oder das bereits anhängige Verfahren wieder aufgenommen hat. Bei Bezahlung der letzten Teilquote einer Wechselforderung ist das Akzept auszufolgen, es sei denn, es trägt die Unterschrift einer dritten, wechselrechtlich mithaftenden Person. In diesem Fall hat der Gläubiger die Unterschrift des Schuldners zu streichen und das Erlöschen seiner Haftung auf dem Wechsel zu vermerken.   Beschluss vom *. September *   Bekannt gemacht am *. November * Text: Der Zwangsausgleich wurde mit dem folgenden Inhalt mit den erforderlichen Mehrheiten am *.*.* vor dem Landesgericht Innsbruck angenommen: Die Konkursgläubiger erhalten * % ihrer Forderungen zahlbar innerhalb von * Monaten ab Annahme, die Auszahlung erfolgt durch den Masseverwalter, das Finanzierungserfordernis binnen * Tagen ist auf das Massekonto einzuzahlen, Abgabe der Rückstellungserklärung ON *, ON *, wobei der Gemeinschuldnervertreter diese Rückstellungserklärung legt.   Beschluss vom *. November *   Bekannt gemacht am *. November * Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Gemäß § * KO.   Beschluss vom *. November *   Bekannt gemacht am *. Dezember * Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Gemäß § * KO. Bestätigung: Der am *.*.* angenommene Zwangsausgleich wird bestätigt. Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt * % ihrer Forderungen zahlbar innerhalb von * Monaten ab Annahme des Zwangsausgleichsvorschlages. Die Auszahlung erfolgt durch den Masseverwalter. Das Finanzierungserfordernis binnen * Tagen ist auf das Massekonto einzuzahlen. Es hat die Abgabe der Rückstellungserklärung zu erfolgen, wobei der Gemeinschuldnervertreter diese Rückstellungserklärung legt   Beschluss vom *. Dezember *      
    • 2006-06-20 Modification
      •   LG Innsbruck, * S */*x           LG Innsbruck (*), Aktenzeichen * S */*x   Bekannt gemacht am *. Juni * Firmenbuchnummer: FN *v Schuldner: PANTARAI Kerschdorfer, Mitter & Rudigier OHG Kleinboden * * Fügen FN *v Masseverwalter: Dr. Stephan Kasseroler Rechtsanwalt Lieberstrasse * * Innsbruck Tel.: */*, Fax: */* E-Mail: office@kasseroler.at Beteiligter: Dr. Stefan Geiler Gemeinschuldnervertreter Maria-Theresien-Strasse *-* * Innsbruck Tel.: */* Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Dabei handelt es sich um ein Hauptverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung. Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Verhandlungssaal *, Neubau, *. Stock beim Landesgericht Innsbruck, Maximilianstrasse *, * Innsbruck *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung   Beschluss vom *. Juni *   Bekannt gemacht am *. August * Unternehmen: Das Unternehmen bleibt geschlossen. Gemäß § * a Abs. * KO.   Beschluss vom *. August *   Bekannt gemacht am *. Oktober * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Verhandlungssaal *, Neubau, *. Stock beim Landesgericht Innsbruck, Maximilianstrasse *, * Innsbruck Schlussrechnungstagsatzung Nachträgliche Prüfungstagsatzung Zwangsausgleichstagsatzung Wesentlicher Inhalt des Zwangsausgleichsvorschlags: *.) Die Ansprüche der Aussonderungsberechtigten und der Absonderungsgläubiger werden durch den Ausgleich nicht berührt. *.) Die Massegläubiger werden voll befriedigt. Ihre Forderungen sind, soweit sie festgestellt sind, zu bezahlen, anderenfalls sicherzustellen. *.) Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt * % ihrer Forderungen zahlbar in * gleichen Teilquoten zu je * %, die erste Teilquote innerhalb von * Monaten, die weitere Teilquote von * % binnen * Monaten ab Annahme des Ausgleichsvorschlages. *.) Die gesetzliche Nachfrist beträgt * Tage. Bei Zahlung der Ausgleichsquote in Raten ist ein Verzug erst dann anzunehmen, wenn eine seit mindestens * Wochen fällige Verbindlichkeit trotz Einräumung einer mindestens *tägigen Nachfrist nicht bezahlt wurde. *.) Die Rechte der Konkursgläubiger gegen Bürgen oder Mitschuldner der Gemeinschuldnerin sowie gegen Rückgriffsverpflichtete werden durch den Zwangsausgleich nicht beschränkt. Die Rechtswirkungen des Zwangsausgleiches kommen den Gesellschaftern der Gemeinschulderin gegenüber den Gläubigern im Sinne des § * Abs. * KO zu Gute. *.) Beträge, die auf bestrittene Forderungen entfallen, sind in demselben Ausmaß und unter den gleichen Bedingungen, die für die Bezahlung unbestrittener Forderungen festgesetzt sind, sicherzustellen, wenn die Frist zur Anbringung der Klage noch offen ist oder wenn die Klage bis zur Zwangsausgleichstagsatzung eingebracht worden ist. Der sichergestellte Betrag wird frei, wenn der Gläubiger nicht innerhalb der vom Konkursgericht bestimmten Frist wegen der bestrittenen Forderung die Klage eingebracht oder das bereits anhängige Verfahren wieder aufgenommen hat. Bei Bezahlung der letzten Teilquote einer Wechselforderung ist das Akzept auszufolgen, es sei denn, es trägt die Unterschrift einer dritten, wechselrechtlich mithaftenden Person. In diesem Fall hat der Gläubiger die Unterschrift des Schuldners zu streichen und das Erlöschen seiner Haftung auf dem Wechsel zu vermerken.   Beschluss vom *. September *      
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    • 2007-01-29 - Musterzeichnung

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    • 2007-01-29 - Anmeldung zur Eintragung

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    • 2007-01-15 - Beschluss d. Insolvenzgerichtes

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    • 2006-07-06 - Musterzeichnung

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    • 2006-06-20 - Beschluss d. Insolvenzgerichtes

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